Ablauf und Kosten
Bei der Auswahl einer Therapie ist der persönliche Eindruck entscheidend – und für den Therapieerfolg eine vertrauensvolle Beziehung zur Therapeutin. Im Vorgespräch lernen Sie mich kennen, ich stelle meine Arbeitsweise vor, und wir klären gemeinsam, inwiefern eine Therapie helfen kann.
In der Regel dauert eine Therapiesitzung 50 Minuten und findet einmal in der Woche statt. Manchmal sind Abweichungen von dieser Regelung sinnvoll, dies wird dann individuell vereinbart. Für akute Krisen wie z.B. Trennung oder Erkrankung bei ansonsten stabiler Verfassung reichen oft einige Wochen bis Monate Therapie. Ursachen für chronische oder wiederholt auftretende psychische Probleme und Störungen auf den Grund zu gehen und eine anhaltende Besserung zu erreichen erfordert meist eine über 25 Stunden hinausgehende Therapie.
Ich stehe Klient*innen für Hausbesuche zur Verfügung. Vorübergehend und in Ausnahmesituationen können Sitzungen auch online über den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Videodienst-Anbieter RED Connect oder per Telefon durchgeführt werden.
Kosten
Da eine Therapie bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, tragen Sie die Kosten in der Regel selbst. Sie können ggfs. über Krankenzusatzversicherungen abrechnen oder weitere Erstattungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Selbstzahler*innen haben den Vorteil, dass Termine in der Regel kurzfristig ohne längere Wartezeiten möglich sind und keine Anträge bei den Krankenkassen gestellt werden müssen.
Angebot | Preis |
---|---|
Therapie / Beratung (50 Min.) | 70,- € |
Lehrtherapie | 60,- € |
Supervision | 65,- € |
Gruppensupervision (90 bis 120 Min.) | 35,- bis 55,- € bei drei bis vier Teilnehmenden |
Ggfs. sind nach Absprache Ermäßigungen möglich.
Erstattungsmöglichkeiten
- Krankenzusatzversicherungen (psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikerinnen müssen mitversichert sein)
- Übergangstherapie (z.B. Novitas BKK-Versicherte, vorausgesetzt innerhalb der letzten zwei Jahre gab es keine Psychotherapie)
- Berufsgenossenschaften (z.B. Traumatherapie oder Musiktherapie)
- Ergänzendes Hilfesystem „EHS“ mit dem Fonds sexueller Mißbrauch „FSM“
- Betreuung mit Musik und Gespräch bei psychischer, geistiger und dementieller Behinderung (Angebot zur Unterstützung im Alltag „AUA“ nach § 45a SGB XI Soziale Pflegeversicherung)
Therapie-Angebote sind zudem als „außergewöhnliche Belastung“ (Therapie) bzw. „Werbungskosten“ (Lehrtherapie, Supervision) steuerlich absetzbar.